Erklärung und Aufruf zum Handeln zu Palliativversorgung und COVID-19

Wir erleben gemeinsam mit dem Rest der Welt das überwältigende körperliche, soziale, emotionale und seelische Leid, das COVID-19 den Infizierten und ihren Familien weltweit zufügt;

In der Erkenntnis, dass die Palliativversorgung auf die Prävention und Bewältigung schwerwiegender gesundheitsbedingter Leiden abzielt[1];

Mit großer Sorge feststellend, dass die mit COVID-19 infizierten Personen von ihren Familien isoliert sind und diese möglicherweise nie wieder sehen werden;

zutiefst besorgt darüber, dass den Angehörigen der an dieser Krankheit Verstorbenen in der Regel nur ein letzter Blick auf den Leichnam aus einiger Entfernung gestattet wird und ihnen der Trost einer letzten Berührung vorenthalten bleibt;

unter Hinweis auf die Resolution 73/1 der Weltgesundheitsversammlung vom 19. Mai 2020[2], in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, die Palliativversorgung in ihre Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 einzubeziehen;

Mit Befriedigung wird zur Kenntnis genommen, dass die „Vorläufigen Leitlinien der WHO zur klinischen Behandlung von COVID-19[3]“ die Feststellung enthalten, dass „grundlegende Palliativversorgung, einschließlich der Linderung von Atemnot oder anderer Symptome sowie sozialer Unterstützung, von allen Ärzten, Pflegekräften, Sozialarbeitern und anderen Personen, die von COVID-19 betroffene Menschen betreuen, geleistet werden sollte“, legt die ethischen Grundsätze für eine optimale Versorgung dar und enthält im Anhang das „Essential Package of Palliative Care Medicines“ (Paket grundlegender Medikamente für die Palliativversorgung);

Erleichtert darüber, dass alle wesentlichen Maßnahmen zur Integration der Palliativversorgung in die COVID-19-Behandlung kostengünstig umzusetzen sind;

Bestürzt darüber, dass die Gesundheitssysteme weltweit bislang offenbar wenig unternommen haben, um die Palliativversorgung in ihre Maßnahmen zu integrieren, und in der Hoffnung, dass sie die in solchen Leitlinien empfohlenen Maßnahmen umsetzen werden.

 

Wir fordern

Alle Gesundheitssysteme sollen:

  • die ethische und moralische Verantwortung zu übernehmen, COVID-19-bedingtes Leiden durch die Einbeziehung grundlegender Palliativversorgung zu lindern, auch für schutzbedürftige Gruppen wie Kinder (Neugeborene bis Jugendliche), Flüchtlinge, Binnenvertriebene und Migranten, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Gefangene, LBGTQI-Personen und Obdachlose;
  • allen im Umgang mit COVID-19 tätigen Gesundheitsfachkräften unverzüglich Online-Lehrpläne zur Palliativversorgung (die Grundsätze der humanitären Gesundheitshilfe beinhalten) zur Verfügung zu stellen;
  • den Zugang zu unentbehrlichen Arzneimitteln für die palliative Versorgung von Menschen mit COVID-19 sicherzustellen, einschließlich verschreibungspflichtiger Arzneimittel;
  • die Auswirkungen von Trauer bei Hinterbliebenen zu untersuchen und darauf ausgerichtete Betreuungssysteme zu entwickeln; und
  • eine Strategie zur Integration der Palliativversorgung in die gesamte COVID-19-Behandlung für alle Altersgruppen und in allen Versorgungsumgebungen vorschreiben.

 

Autoren: Vorstand der Elisabeth-Kübler-Ross-Stiftung

Rajagopal MR; Connor S; Gray D; Luz R; Marston J; Ross K; Rothwieler B.

[1] Knaul FM, Farmer PE, Krakeur EL et al. Überwindung der Zugangslücke in der Palliativversorgung und Schmerztherapie – eine Notwendigkeit für eine universelle Gesundheitsversorgung: Der Berichtder Lancet-Kommission. The Lancet 2017; The Lancet, 391:10128 http://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(17)32513-8/fulltext

[2] Weltgesundheitsorganisation.73. Weltgesundheitsversammlung. 19. Mai 2020.

[3] Weltgesundheitsorganisation. Klinisches Management von Covid-19. Vorläufige Leitlinien. 27. Mai 2020. S. 46–47.